E-Rechnung einfach

E-Rechnung für Fotografen: Shootings, Lizenzen & Spesen korrekt fakturieren

Fotografen-Rechnungen haben eine steuerliche Besonderheit, die in der E-Rechnung sichtbar wird: Während das Shooting-Honorar und Dienstleistungen regulär mit 19 % besteuert werden, kann die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte unter den ermäßigten Steuersatz von 7 % fallen (§12 Abs. 2 Nr. 7c UStG). Eine Rechnung an eine Agentur oder einen Verlag enthält dann zwei Steuersätze – und genau solche gemischten Rechnungen müssen im strukturierten Format positionsgenau aufgeschlüsselt sein, sonst lehnt die Empfänger-Software sie ab.

Deine Auftraggeber sind fast immer Unternehmen: Agenturen, Magazine, Unternehmen mit Corporate-Shootings, Immobilienmakler. Damit bist du mitten in der B2B-Pflicht – seit 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können (etwa vom Mietstudio oder Equipment-Verleih), ab 2027/2028 musst du selbst strukturiert fakturieren. Nur das Hochzeits- und Privatkundengeschäft bleibt außen vor.

Mit unserem Tool trennst du Honorar, Nutzungsrechte und Spesen sauber in Positionen mit jeweils korrektem Steuersatz, ergänzt den Verwendungszweck der Lizenz in der Beschreibung und lädst eine validierte XRechnung oder ein ZUGFeRD-PDF herunter – auch direkt nach dem Shooting vom Smartphone.

So sehen typische Positionen aus

Beispiel-Positionen, wie sie Fotografen täglich abrechnen – jede Position landet strukturiert in der XRechnung bzw. im ZUGFeRD-XML:

Bezeichnung Menge Preis
Corporate-Shooting Team & Office (Tagessatz) 1 Tag 1.400,00 € (19 %)
Nutzungsrechte: Web & Social Media, 3 Jahre 1 600,00 € (7 %)
Anfahrt & Spesen 1 85,00 € (19 %)

Mehr Wissen im Ratgeber

Häufige Fragen: Fotografen & E-Rechnung

Wann darf ich als Fotograf 7 % statt 19 % berechnen?

Der ermäßigte Satz kann für die Einräumung von Nutzungsrechten nach dem Urheberrechtsgesetz gelten (§12 Abs. 2 Nr. 7c UStG) – typischerweise wenn die Lizenz im Vordergrund steht, etwa bei Bildlizenzen für Verlage. Das reine Shooting-Honorar bleibt bei 19 %. Die Abgrenzung im Einzelfall klärt dein Steuerberater; die E-Rechnung kann beide Sätze in einem Dokument abbilden.

Wie rechne ich Spesen (Anfahrt, Übernachtung) in der E-Rechnung ab?

Als eigene Positionen mit dem Steuersatz deiner Hauptleistung, denn weiterberechnete Reisekosten teilen umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung. Belege bleiben deine Eingangsrechnungen – in die E-Rechnung kommen nur die Positionen.

Brauche ich E-Rechnungen auch für Hochzeiten und Privatkunden?

Nein. Rechnungen an Privatpersonen sind von der Pflicht ausgenommen. Betroffen ist dein B2B-Geschäft: Agenturen, Unternehmen, Verlage, Makler – also überall dort, wo der Empfänger Unternehmer ist.

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