E-Rechnung einfach

E-Rechnung für Handwerker: XRechnung & ZUGFeRD ohne Büro-Aufwand

Wer als Handwerksbetrieb für Kommunen, Schulen, Stadtwerke oder Landesbehörden arbeitet, kennt das Problem schon länger: Öffentliche Auftraggeber akzeptieren seit 2020 vielfach nur noch die XRechnung – ein reines XML-Format, das ohne die richtige Leitweg-ID gar nicht erst angenommen wird. Eine PDF-Rechnung per E-Mail wird vom Rechnungseingangsportal des Bundes (ZRE) oder der Länder schlicht abgewiesen, und du wartest wochenlang auf Geld für eine Leistung, die längst abgenommen ist.

Dazu kommt jetzt die B2B-Pflicht: Seit Januar 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können, ab 2027/2028 wird auch das Senden im Geschäftskundenbereich Pflicht. Für einen Betrieb, in dem die Rechnungen abends nach der Baustelle oder am Wochenende geschrieben werden, darf das keine zusätzliche Software-Schulung bedeuten.

Hier setzt unser Tool an: Du gibst Positionen wie Arbeitsstunden, Material und Anfahrt ein, hinterlegst bei Bedarf die Leitweg-ID des Auftraggebers – und lädst eine geprüfte XRechnung oder ein ZUGFeRD-PDF herunter. Auch Besonderheiten wie die Umkehr der Steuerschuldnerschaft nach §13b UStG bei Bauleistungen lassen sich korrekt abbilden. Vom Handy, vom Tablet, ohne Installation.

So sehen typische Positionen aus

Beispiel-Positionen, wie sie Handwerker täglich abrechnen – jede Position landet strukturiert in der XRechnung bzw. im ZUGFeRD-XML:

Bezeichnung Menge Preis
Gesellenstunden Sanitärinstallation 12 Std. 68,00 € / Std.
Material: Kupferrohr 22 mm inkl. Fittings 18 m 9,40 € / m
An- und Abfahrt (Pauschale) 1 45,00 €

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Häufige Fragen: Handwerker & E-Rechnung

Brauche ich als Handwerker für jede Rechnung eine Leitweg-ID?

Nein. Die Leitweg-ID brauchst du nur bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber (B2G), weil deren Rechnungseingangsportale die Rechnung damit intern zustellen. Bei Rechnungen an Geschäftskunden (B2B) oder Privatkunden ist keine Leitweg-ID nötig.

Wie stelle ich Bauleistungen mit §13b UStG (Reverse Charge) als E-Rechnung?

Bei Bauleistungen an andere Bauunternehmer geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. In der E-Rechnung wird dann der entsprechende Steuercode gesetzt und ein Hinweis auf §13b UStG aufgenommen – die Rechnung weist 0 % Umsatzsteuer aus. Unser Editor unterstützt diesen Fall.

Kann ich Abschlags- und Schlussrechnungen als E-Rechnung stellen?

Ja. Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen sind im EN-16931-Datenmodell vorgesehen. Wichtig ist, dass die Schlussrechnung die bereits gestellten Abschläge sauber ausweist – das bildest du über entsprechende Abzugspositionen ab.

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