E-Rechnung einfach

E-Rechnung für Freiberufler: rechtssicher abrechnen ohne Buchhaltungs-Suite

Als Freiberufler – ob Entwicklerin, Berater, Texterin oder Ingenieur – schreibst du vermutlich eine überschaubare Zahl an Rechnungen pro Monat, oft an wenige Stammkunden. Eine vollwertige Buchhaltungs-Suite mit Monatsabo nur für die E-Rechnungs-Pflicht zu bezahlen, fühlt sich unverhältnismäßig an. Gleichzeitig sind gerade deine Kunden – mittlere und große Unternehmen – diejenigen, die ab 2027 strukturierte Rechnungen verlangen werden, weil ihre Eingangssysteme dann darauf umgestellt sind.

Schon heute trifft dich die erste Stufe der Pflicht: Seit dem 1. Januar 2025 musst du E-Rechnungen empfangen und GoBD-konform archivieren können – ein E-Mail-Postfach reicht dafür formal aus, aber die XML-Datei musst du auch lesen und aufbewahren können. Und wer Projekte für Bundes- oder Landesbehörden macht, kommt um die XRechnung mit Leitweg-ID ohnehin nicht herum.

Mit unserem Tool erstellst du in zwei Minuten eine valide XRechnung oder ein ZUGFeRD-PDF: Stundensätze, Tagessätze oder Pauschalen als Positionen, deine Steuernummer oder USt-IdNr. im Stammdatensatz, Zahlungsziel und Bankverbindung automatisch im strukturierten Teil. Kein Abo-Zwang – die ersten Rechnungen jeden Monat sind kostenlos.

So sehen typische Positionen aus

Beispiel-Positionen, wie sie Freiberufler täglich abrechnen – jede Position landet strukturiert in der XRechnung bzw. im ZUGFeRD-XML:

Bezeichnung Menge Preis
Konzeption & Beratung (Tagessatz) 3 Tage 960,00 € / Tag
Umsetzung Sprint 4 (Stundensatz) 22 Std. 110,00 € / Std.
Projektmanagement (Pauschale) 1 450,00 €

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Häufige Fragen: Freiberufler & E-Rechnung

Gilt die E-Rechnungs-Pflicht auch für Freiberufler?

Ja. Die Pflicht gilt für alle inländischen Unternehmer bei B2B-Umsätzen – unabhängig von Rechtsform oder Freiberuflichkeit. Seit 2025 musst du E-Rechnungen empfangen können; das Ausstellen wird ab 2027 (Vorjahresumsatz über 800.000 €) bzw. ab 2028 für alle Pflicht.

Reicht eine PDF-Rechnung an meine Geschäftskunden noch aus?

Übergangsweise ja: Bis Ende 2026 darfst du mit Zustimmung des Empfängers weiterhin Papier- oder einfache PDF-Rechnungen stellen. Eine normale PDF ist aber keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes – nur strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD erfüllen die Anforderungen der EN 16931.

Was trage ich als Freiberufler ohne USt-IdNr. ein?

Du kannst statt der USt-IdNr. deine nationale Steuernummer in der E-Rechnung angeben. Eines von beidem ist Pflichtbestandteil – beides hinterlegst du bei uns einmal in den Stammdaten.

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3 Rechnungen pro Monat kostenlos – ohne Kreditkarte, ohne Installation. XRechnung und ZUGFeRD, validiert vor dem Download.

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