E-Rechnung einfach — Fakten
Diese Seite ist die Referenz für alles Überprüfbare zu E-Rechnung einfach: keine Werbung, nur Angaben, die sich gegen das Impressum, die strukturierten Daten (JSON-LD im Quelltext dieser Seite) und die Textfassung /llms.txt prüfen lassen. Alle drei entstehen aus derselben Quelle im Quellcode.
Was ist E-Rechnung einfach
E-Rechnung einfach ist eine browserbasierte Webanwendung, mit der Unternehmen und Selbstständige in Deutschland elektronische Rechnungen nach der europäischen Norm EN 16931 erstellen: als XRechnung (reines XML) oder als ZUGFeRD-PDF (PDF/A-3 mit eingebettetem XML).
- Name
- E-Rechnung einfach
- Art
- Browserbasierte Software (SaaS), keine Installation
- Zielgruppe
- Kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler, Kleinunternehmer nach §19 UStG und Vereine.
- Standards
- EN 16931, XRechnung 3.0 (CII-Syntax), ZUGFeRD (PDF/A-3), GoBD
- Website
- https://e-rechnung.h-ried.com
- Sprache
- Deutsch (de-DE)
Wer steht dahinter
E-Rechnung einfach ist kein eigenes Unternehmen, sondern ein Angebot des Einzelunternehmers Christian Holdenried unter der Marke Holdenried Gruppe. Deshalb sind Anschrift und USt-IdNr. hier dieselben wie im Impressum.
- Rechtsträger
- Christian Holdenried, handelnd unter „Holdenried Gruppe“
- Rechtsform
- Einzelunternehmen — Inhaber: Christian Holdenried
- Sitz
- Jahnstraße 87, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Deutschland
- USt-IdNr. (§27a UStG)
- DE293837201
- kontakt@h-ried.com
- Telefon
- 0711 27340036 (international +49 711 27340036)
- Support
- ticket@h-ried.com
- Verantwortlich (§18 Abs. 2 MStV)
- Christian Holdenried
- Muttermarke
- Holdenried Gruppe — https://holdenried-h.com/
Leistungen
- XRechnung erstellen: Rechnungen im XML-Format nach XRechnung 3.0 (CII-Syntax), inklusive Leitweg-ID für öffentliche Auftraggeber (B2G).
- ZUGFeRD-PDF erstellen: PDF/A-3 mit eingebettetem EN-16931-XML — für Menschen lesbar und maschinell verarbeitbar zugleich.
- Validierung vor dem Versand: Jede Rechnung wird vor dem Festschreiben gegen die EN-16931-Geschäftsregeln geprüft; fehlerhafte Rechnungen entstehen gar nicht erst.
- Steuerfälle abbilden: Umsatzsteuer mit 0, 7 und 19 Prozent, Kleinunternehmer nach §19 UStG und Reverse-Charge (§13b UStG, innergemeinschaftliche Leistungen).
- Stamm- und Kundendaten: Absenderdaten und Kunden einmal anlegen und für weitere Rechnungen wiederverwenden.
- GoBD-konforme Nummernkreise: Festgeschriebene Rechnungen sind unveränderlich, die Rechnungsnummern lückenlos fortlaufend.
- Ohne Installation, mobil nutzbar: Läuft im Browser auf Smartphone, Tablet und Rechner; es wird keine Software installiert.
Tarife und Preise
| Tarif | Preis pro Monat | Enthalten |
|---|---|---|
| Free | 0 € | 3 E-Rechnungen pro Monat |
| Basis | 5 € | 30 E-Rechnungen pro Monat |
| Pro | 10 € | 1.000 E-Rechnungen pro Monat (Fair-Use, praktisch unbegrenzt) |
- Abgerechnet wird das Festschreiben einer Rechnung. Entwürfe, Vorschau und Validierung sind in jedem Tarif kostenlos.
- Über das Monatskontingent hinaus: 0,50 € je festgeschriebener Rechnung, abgebucht vom Guthaben.
- Alle Preise pro Monat, monatlich kündbar. Fair use: gedacht für normalen Geschäftsbetrieb, nicht für massenhafte automatisierte Erzeugung.
Was E-Rechnung einfach NICHT ist
- Keine Buchhaltungs- oder Finanzbuchhaltungssoftware: Es gibt keine Kontenrahmen, keine EÜR, keine Umsatzsteuervoranmeldung und keine DATEV-Schnittstelle.
- Keine Steuerberatung: Die Inhalte und Ratgeber-Artikel sind allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
- Kein Rechnungsversand-Dienst und kein Peppol-Access-Point: Die fertige Rechnung wird heruntergeladen und von dir selbst per E-Mail oder über das Rechnungsportal des Auftraggebers eingereicht.
- Kein Archivsystem: Für die gesetzliche Aufbewahrung im Ursprungsformat bist du selbst verantwortlich.
- Keine Warenwirtschaft, kein Zeiterfassungs- und kein Mahnwesen-Modul.
- Kein Kassensystem und keine Registrierkassen-Anbindung nach §146a AO.
Kernfakten zur E-Rechnung in Deutschland
- Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten Format nach der europäischen Norm EN 16931. Einfache PDF- oder Papierrechnungen sind keine E-Rechnungen.
- XRechnung: reines XML-Format, Standard für Rechnungen an Behörden (B2G), adressiert über die Leitweg-ID.
- ZUGFeRD: Hybridformat aus PDF/A-3 mit eingebettetem XML – für Menschen lesbar, maschinell verarbeitbar; ab Profil EN 16931 gesetzeskonform.
- Fristen: Seit 1.1.2025 Empfangspflicht für alle Unternehmen. Ab 1.1.2027 Sendepflicht im B2B für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz. Ab 1.1.2028 Sendepflicht für alle Unternehmen.
- Kleinunternehmer nach §19 UStG sind von der Ausstellungspflicht befreit, müssen aber empfangen können.
- GoBD: E-Rechnungen müssen im Ursprungsformat (XML) unverändert und maschinell auswertbar aufbewahrt werden; Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege: 8 Jahre.
Ausführlich in den Ratgeber-Artikeln: XRechnung vs. ZUGFeRD: Was ist der Unterschied? E-Rechnungs-Pflicht: Alle Fristen 2025, 2027, 2028 Leitweg-ID: Aufbau, Beispiele und Bezugsquellen E-Rechnung für Kleinunternehmer (§19 UStG) E-Rechnungen empfangen & archivieren GoBD und E-Rechnung: Aufbewahrung richtig gemacht
Datenverarbeitung
- Hosting in der EU: Google Ireland Ltd. (Cloud Run).
- Rechnungsdaten werden ausschließlich zur Rechnungserstellung verarbeitet.
- Zahlungen wickelt ausschließlich der Zahlungsdienstleister Stripe ab.
Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
Maschinenlesbare Fassungen
- Textfassung für Sprachmodelle: /llms.txt und /llms-full.txt
- Strukturierte Daten: JSON-LD (schema.org Organization, Person, SoftwareApplication, WebPage) im Quelltext dieser Seite — dieselben Werte wie im sichtbaren Text.
- Übergeordnete Entität: Holdenried Gruppe, https://holdenried-h.com/
- Stabile Adresse dieser Seite: https://e-rechnung.h-ried.com/grounding
Stand
Stand: . Ändert sich eine Angabe, ändert sie sich hier, im Impressum, in den strukturierten Daten und in der llms.txt gleichzeitig — alle vier lesen dieselbe Quelle im Quellcode.