E-Rechnung einfach

E-Rechnung für Hausverwaltungen: Verwaltergebühren & Sonderleistungen strukturiert abrechnen

Hausverwaltungen stellen monatlich wiederkehrende Rechnungen an eine Vielzahl von Empfängern: Verwaltervergütung an WEGs, Sondervergütungen für Eigentümerversammlungen oder Belegprüfungen, Honorare für die Mietverwaltung an gewerbliche Eigentümer. Sobald der Empfänger Unternehmer ist – etwa eine vermietende GmbH, ein gewerblicher Eigentümer oder ein anderes Unternehmen der Immobilienwirtschaft – greift die E-Rechnungs-Pflicht mit ihren Stufen 2025/2027/2028.

Gleichzeitig sitzt die Verwaltung auf der Empfängerseite eines enormen Belegstroms: Handwerker, Versorger, Aufzugswartung, Winterdienst – all diese Lieferanten dürfen seit 2025 E-Rechnungen schicken. Wer die XML-Belege strukturiert empfängt und archiviert, beschleunigt die jährliche Belegprüfung und die Hausgeldabrechnung erheblich; wer sie nur ausdruckt, verstößt gegen die GoBD-Vorgabe, das Ursprungsformat aufzubewahren.

Mit unserem Tool erstellst du Ausgangsrechnungen mit den Eigenheiten der Branche: Abrechnungszeitraum als Leistungszeitraum, Objektbezug in der Positionsbeschreibung, getrennte Positionen für Grundvergütung und Sonderleistungen, bei Bedarf umsatzsteuerfreie Positionen. Export als ZUGFeRD-PDF, das auch der Beirat ohne Spezialsoftware lesen kann.

So sehen typische Positionen aus

Beispiel-Positionen, wie sie Hausverwaltungen täglich abrechnen – jede Position landet strukturiert in der XRechnung bzw. im ZUGFeRD-XML:

Bezeichnung Menge Preis
Verwaltervergütung Objekt Gartenstr. 12, Juni 2026 24 Einh. 28,50 € / Einh.
Sondervergütung: außerordentliche Eigentümerversammlung 1 350,00 €
Belegprüfung & Jahresabrechnung 2025 (Pauschale) 1 480,00 €

Mehr Wissen im Ratgeber

Häufige Fragen: Hausverwaltungen & E-Rechnung

Ist eine WEG überhaupt Unternehmer im Sinne der E-Rechnungs-Pflicht?

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann unternehmerisch tätig sein (z. B. bei Leistungen an einzelne Eigentümer oder Stromverkauf). Ob die Pflicht greift, hängt vom Einzelfall ab – die Verwaltervergütung an eine rein nichtunternehmerische WEG fällt nicht darunter, die Rechnung an eine vermietende GmbH dagegen schon. Im Zweifel: E-Rechnung stellen, sie schadet nie.

Wie bilde ich Objekt und Abrechnungszeitraum in der E-Rechnung ab?

Der Leistungszeitraum (z. B. „01.06.–30.06.2026") ist ein eigenes Feld der EN 16931. Den Objektbezug (Liegenschaft, Wirtschaftseinheit) nimmst du in die Positionsbeschreibung oder als Käuferreferenz auf – so kann die Buchhaltung des Empfängers automatisch zuordnen.

Müssen wir Handwerker-E-Rechnungen für die Belegprüfung ausdrucken?

Ausdrucken darfst du sie für die Einsicht, aber das Original ist die strukturierte Datei: Sie muss unverändert und maschinell auswertbar archiviert werden (GoBD). Für die Belegeinsicht des Beirats eignet sich die Sichtkomponente eines ZUGFeRD-PDFs oder eine Visualisierung der XRechnung.

Jetzt kostenlos E-Rechnung erstellen

3 Rechnungen pro Monat kostenlos – ohne Kreditkarte, ohne Installation. XRechnung und ZUGFeRD, validiert vor dem Download.

Kostenlos starten

Anregung, Bug oder Idee?

Jede Meldung landet direkt beim Entwickler. Danke – so wird das Tool besser.

Kategorie