E-Rechnung für Kleinunternehmer: §19 UStG korrekt abbilden
Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG ist in der E-Rechnung ein echter Sonderfall: Du weist keine Umsatzsteuer aus – aber das strukturierte Format verlangt trotzdem für jede Position eine eindeutige steuerliche Einordnung. In XRechnung und ZUGFeRD wird dafür ein eigener Steuerkategorie-Code für steuerbefreite Umsätze gesetzt, zusammen mit dem Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung. Wer das falsch einträgt – etwa einfach „0 % Umsatzsteuer" ohne Befreiungsgrund – produziert eine Rechnung, die bei der Validierung des Empfängers durchfällt.
Eine gute Nachricht gibt es: Seit der Neuregelung sind Kleinunternehmer vom verpflichtenden Ausstellen einer E-Rechnung ausgenommen – sie dürfen weiterhin sonstige Rechnungen stellen. Empfangen können musst du E-Rechnungen aber trotzdem seit Januar 2025, denn deine Lieferanten dürfen dir ohne deine Zustimmung strukturierte Rechnungen schicken. Und sobald ein Geschäftskunde oder eine Behörde eine XRechnung verlangt, willst du liefern können statt den Auftrag zu verlieren.
Unser Editor kennt den §19-Fall: Ein Haken bei „Kleinunternehmer", und die Rechnung wird mit korrektem Steuercode, Befreiungshinweis und ohne Umsatzsteuerausweis erzeugt – als XRechnung oder ZUGFeRD, validiert vor dem Download.
So sehen typische Positionen aus
Beispiel-Positionen, wie sie Kleinunternehmer täglich abrechnen – jede Position landet strukturiert in der XRechnung bzw. im ZUGFeRD-XML:
| Bezeichnung | Menge | Preis |
|---|---|---|
| Nachhilfe Mathematik (Einzelstunde) | 8 Std. | 35,00 € / Std. |
| Erstellung Lernmaterial (Pauschale) | 1 | 120,00 € |
| Hinweis: Kein USt-Ausweis gemäß §19 UStG | – | – |