E-Rechnung einfach

E-Rechnung für Steuerberater: eigene Honorare konform stellen, Mandanten souverän beraten

Steuerkanzleien stehen bei der E-Rechnung doppelt in der Pflicht: Zum einen sind die eigenen Honorarrechnungen an Unternehmensmandanten B2B-Umsätze – die Kanzlei selbst muss also empfangen können und wird ab 2027/2028 strukturiert ausstellen müssen, inklusive sauberer Abbildung von Gebühren nach StBVV, Auslagenpauschalen und Fremdleistungen. Zum anderen fragen Mandanten genau jetzt, was sie konkret tun sollen: Der Bäcker, die Physiotherapiepraxis und der Gerüstbauer wollen keine ERP-Einführung, sondern eine einfache Antwort.

Gerade kleine Mandate sind das Problem: Für sie lohnt sich keine große Software, aber unstrukturierte Belege verursachen in der Kanzlei manuellen Erfassungsaufwand, der mit Pauschalhonoraren kaum zu decken ist. Jede Eingangsrechnung, die als sauberes XML kommt, lässt sich dagegen automatisch in die Finanzbuchhaltung übernehmen – die E-Rechnung ist für Kanzleien also auch ein Effizienzthema.

Unser Tool ist die pragmatische Empfehlung für solche Mandate: Browser auf, Positionen eintragen, validierte XRechnung oder ZUGFeRD herunterladen – ohne Schulung, ohne Installation, mit kostenlosem Einstiegskontingent. Und für die Kanzlei selbst taugt es als schlanker Weg, eigene Honorarrechnungen formatkonform zu erzeugen, solange die Kanzleisoftware noch umgestellt wird.

So sehen typische Positionen aus

Beispiel-Positionen, wie sie Steuerberater täglich abrechnen – jede Position landet strukturiert in der XRechnung bzw. im ZUGFeRD-XML:

Bezeichnung Menge Preis
Erstellung Jahresabschluss 2025 (§35 StBVV) 1 1.850,00 €
Finanzbuchführung Juni 2026 (§33 StBVV) 1 240,00 €
Auslagenpauschale (§16 StBVV) 1 20,00 €

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Häufige Fragen: Steuerberater & E-Rechnung

Fallen Honorarrechnungen nach StBVV unter die E-Rechnungs-Pflicht?

Ja, soweit der Mandant Unternehmer ist. Die Gebührenstruktur nach StBVV (Gegenstandswert, Zehntelsätze, Auslagenpauschale) lässt sich in EN-16931-Positionen abbilden – jede Gebühr als eigene Position mit Beschreibung, die Auslagenpauschale ebenso.

Was empfehle ich Kleinstmandanten ohne Buchhaltungssoftware?

Ein browserbasiertes Tool ohne Installationsaufwand: Der Mandant erfasst seine wenigen Ausgangsrechnungen selbst als XRechnung/ZUGFeRD, und die Kanzlei erhält strukturierte Daten statt abfotografierter PDFs. Das senkt den Erfassungsaufwand auf beiden Seiten.

Wie lange müssen E-Rechnungen archiviert werden?

Der strukturierte Teil der E-Rechnung muss unverändert und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wurde auf 8 Jahre verkürzt (seit 2025); die GoBD-Anforderungen an Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit gelten unverändert.

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