E-Rechnung für Steuerberater: eigene Honorare konform stellen, Mandanten souverän beraten
Steuerkanzleien stehen bei der E-Rechnung doppelt in der Pflicht: Zum einen sind die eigenen Honorarrechnungen an Unternehmensmandanten B2B-Umsätze – die Kanzlei selbst muss also empfangen können und wird ab 2027/2028 strukturiert ausstellen müssen, inklusive sauberer Abbildung von Gebühren nach StBVV, Auslagenpauschalen und Fremdleistungen. Zum anderen fragen Mandanten genau jetzt, was sie konkret tun sollen: Der Bäcker, die Physiotherapiepraxis und der Gerüstbauer wollen keine ERP-Einführung, sondern eine einfache Antwort.
Gerade kleine Mandate sind das Problem: Für sie lohnt sich keine große Software, aber unstrukturierte Belege verursachen in der Kanzlei manuellen Erfassungsaufwand, der mit Pauschalhonoraren kaum zu decken ist. Jede Eingangsrechnung, die als sauberes XML kommt, lässt sich dagegen automatisch in die Finanzbuchhaltung übernehmen – die E-Rechnung ist für Kanzleien also auch ein Effizienzthema.
Unser Tool ist die pragmatische Empfehlung für solche Mandate: Browser auf, Positionen eintragen, validierte XRechnung oder ZUGFeRD herunterladen – ohne Schulung, ohne Installation, mit kostenlosem Einstiegskontingent. Und für die Kanzlei selbst taugt es als schlanker Weg, eigene Honorarrechnungen formatkonform zu erzeugen, solange die Kanzleisoftware noch umgestellt wird.
So sehen typische Positionen aus
Beispiel-Positionen, wie sie Steuerberater täglich abrechnen – jede Position landet strukturiert in der XRechnung bzw. im ZUGFeRD-XML:
| Bezeichnung | Menge | Preis |
|---|---|---|
| Erstellung Jahresabschluss 2025 (§35 StBVV) | 1 | 1.850,00 € |
| Finanzbuchführung Juni 2026 (§33 StBVV) | 1 | 240,00 € |
| Auslagenpauschale (§16 StBVV) | 1 | 20,00 € |