E-Rechnung einfach

E-Rechnung für Kleinunternehmer: Was nach §19 UStG wirklich gilt

Aktualisiert am

Kleinunternehmer nach §19 UStG müssen keine E-Rechnungen ausstellen – sie sind dauerhaft von der Ausstellungspflicht befreit. Empfangen und archivieren können müssen sie E-Rechnungen aber wie jedes andere Unternehmen seit dem 1. Januar 2025.

Die Rechtslage in zwei Sätzen

Die E-Rechnungs-Pflicht aus dem Wachstumschancengesetz unterscheidet zwischen Empfangen und Ausstellen. Beim Empfangen gibt es keine Ausnahme: Seit dem 1. Januar 2025 dürfen dir Lieferanten ohne deine Zustimmung strukturierte Rechnungen schicken, und du musst sie annehmen und aufbewahren können. Beim Ausstellen wurden Kleinunternehmer nach §19 UStG dagegen ausgenommen: Du darfst dauerhaft „sonstige Rechnungen" stellen – also Papier oder einfache PDF.

Empfangen: Das musst du seit 2025 können

Eine E-Rechnung ist eine XML-Datei (XRechnung oder ZUGFeRD). Praktisch brauchst du drei Dinge:

  • ein E-Mail-Postfach, an das Lieferanten Rechnungen schicken können,
  • eine Möglichkeit, die XML-Daten lesbar anzuzeigen (Viewer oder die PDF-Ansicht eines ZUGFeRD),
  • eine geordnete, unveränderbare Ablage – die Originaldatei muss aufbewahrt werden, ein Ausdruck genügt nicht. Details dazu im Artikel E-Rechnungen empfangen & archivieren.

Ausstellen: freiwillig – aber oft sinnvoll

Auch wenn du nicht musst: Sobald deine Kunden Unternehmen sind, lohnt sich die freiwillige E-Rechnung. Viele Geschäftskunden verarbeiten Eingangsrechnungen automatisiert und bezahlen strukturierte Rechnungen schneller; manche Konzerne und Behörden verlangen sie schlicht. Und wer für öffentliche Auftraggeber arbeitet, braucht ohnehin die XRechnung mit Leitweg-ID – die B2G-Vorgaben gelten unabhängig von §19.

Die Stolperfalle: §19 korrekt im XML ausweisen

Hier scheitern generische Vorlagen am häufigsten. Als Kleinunternehmer weist du keine Umsatzsteuer aus – aber das EN-16931-Datenmodell verlangt für jede Position eine eindeutige steuerliche Einordnung. Richtig ist:

  • Steuerkategorie „steuerbefreit" (Code E) mit 0 % – nicht einfach der Normalsatz mit 0 %,
  • ein Befreiungsgrund im Dokument, z. B. „Kein Ausweis von Umsatzsteuer gemäß §19 UStG",
  • keine Umsatzsteuer-Summenzeile mit ausgewiesenem Steuerbetrag.

Wird stattdessen ein falscher Code gesetzt, fällt die Rechnung bei der Validierung des Empfängers durch – und du bekommst sie zur Korrektur zurück. In unserem Editor genügt ein Haken bei „Kleinunternehmer nach §19 UStG": Steuercode, Hinweis und Summen werden automatisch korrekt gesetzt. Mehr Praxisbeispiele findest du auf der Seite E-Rechnung für Kleinunternehmer.

Pflichtangaben bleiben Pflichtangaben

Unabhängig vom Format gelten die normalen Rechnungsangaben nach §14 UStG: vollständige Namen und Anschriften, deine Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Entgelt – plus der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung. In der E-Rechnung landen diese Angaben in fest definierten XML-Feldern statt irgendwo im Fließtext.

Fazit: entspannt bleiben, aber vorbereitet sein

Als Kleinunternehmer hast du die komfortabelste Position in der ganzen Umstellung: keine Ausstellungspflicht, keine Frist im Nacken. Sorge dafür, dass du E-Rechnungen empfangen und archivieren kannst – und stelle freiwillig auf strukturierte Ausgangsrechnungen um, wenn deine Kunden Unternehmen sind. Die ersten drei E-Rechnungen pro Monat sind bei uns kostenlos; damit kommen viele Kleinunternehmer dauerhaft aus.

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Nein. Kleinunternehmer nach §19 UStG sind dauerhaft von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit und dürfen weiterhin sonstige Rechnungen (Papier, PDF) stellen. Empfangen können musst du E-Rechnungen aber seit dem 1. Januar 2025.

Darf ich als Kleinunternehmer freiwillig E-Rechnungen stellen?

Ja, jederzeit – und im B2B-Geschäft ist das oft ein Vorteil, weil die Buchhaltung deines Kunden die Rechnung automatisch verarbeiten kann. Wichtig ist nur, dass der §19-Status korrekt im Steuerkategorie-Code und Befreiungshinweis abgebildet wird.

Was passiert, wenn ich die Kleinunternehmergrenze überschreite?

Dann entfällt die Kleinunternehmerregelung, du weist Umsatzsteuer aus – und die normale E-Rechnungs-Pflicht greift für dich nach den allgemeinen Fristen (ab 2027 bei über 800.000 € Vorjahresumsatz, spätestens ab 2028). Wer schon vorher strukturiert fakturiert, hat den Übergang ohne Umstellung.

Jetzt kostenlos E-Rechnung erstellen

3 Rechnungen pro Monat kostenlos – ohne Kreditkarte, ohne Installation. XRechnung und ZUGFeRD, validiert vor dem Download.

Kostenlos starten

Anregung, Bug oder Idee?

Jede Meldung landet direkt beim Entwickler. Danke – so wird das Tool besser.

Kategorie